Eine Gruppe von elf Menschenrechtsorganisationen hat schwere Vorwürfe gegen AS&H Clifford Chance erhoben. Die Kanzlei hatte für die Bewerbung Saudi-Arabiens für die Austragung der Fußballweltmeisterschaft 2034 durchgeführt. Die NGOs werfen ihr vor, auf Verlangen der Regierung Saudi-Arabiens wesentliche Aspekte außer Acht gelassen zu haben.
AS&H Clifford Chance ist eine Kanzlei mit Sitz in Riad. Sie ist durch einen Zusammenschluss mit einer örtlichen Kanzlei entstanden und gehört zur Clifford Chance-Gruppe.
Saudi-Arabien bewirbt sich um die Austragung der Fußballweltmeisterschaft 2034. Die Regularien der Fifa sehen vor, dass es dabei Land, das sich um die Austragung bewirbt, eine Einschätzung der Menschenrechtslage in dem Land vorlegen muss. Die Fifa gibt an, diese Einschätzung bei der Entscheidung über die Vergabe zu berücksichtigen.
AS&H Clifford Chance erstellte diese Einschätzung im Auftrag Saudi-Arabiens. Elf Menschenrechtsorganisationen werfen der Kanzlei in einem Brief an Clifford Chance vor, die Einschätzung erheblich geschönt zu haben.
Sie habe auf Wunsch der saudischen Regierung und der Fifa wesentliche Menschenrechtsverletzungen aus ihrer Analyse ausgeklammert. Dazu gehörten z.B. das Verbot von Gewerkschaften, Einschränkungen der Meinungsfreiheit, Zwangsräumungen und die Diskriminierung von LBGT-Personen.
Die Kanzlei habe offenbar keine Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften oder internationale Menschenrechtsorganisationen konsultiert.
Darüber hinaus enthalte der Bericht selektiv ausgewählte Befunde und Aussagen von UN-Menschenrechtsorganisationen. Beispielsweise sei die Ermordung des Journalisten Khashoggi nicht erwähnt; auch die Beschwerde bei der ILO über Verletzungen von Arbeitsstandards bleibe unerwähnt.
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