Es gab bereits viele Umfragen zur Umsetzung des LkSG und die Einschätzung des Gesetzes „durch Unternehmen“. Tatsächlich geht es dabei in der Regel um die Einschätzung durch die Leitung des Unternehmens.
Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer setzen sich jetzt in einem Beitrag mit der Einschätzung durch Betriebsräte auseinander. Der Artikel stützt sich auf eine Umfrage unter Betriebs- und Personalräten, die 2023 durchgeführt wurde und bei der rund 3.713 Personen befragt wurden.
Er befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen Unternehmen ergriffe haben, die vom LkSG erfasst sind und welche Maßnahmen solche Unternehmen umgesetzt haben, die nicht unter das LkSG fallen.
Darüber hinaus befasst sich der Beitrag mit der Frage, wer in Unternehmen in die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten eingebunden ist.
Einige Punkte:
Die Teilnehmer der Umfrage wurden gefragt, ob ihr Unternehmen vom LkSG betroffen ist. Die Betroffenheit konnte sich nach der Frage daraus ergeben, dass das Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich des LkSG fällt oder dass es mittelbar über seine Stellung in der Lieferkette erfasster Unternehmen betroffen ist. Insgesamt gaben 35,8 % der Befragten an, ihr Unternehmen sei betroffen. Bei Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten gaben 17,5 % der Befragten an, ihr Unternehmen sei betroffen. Bei Unternehmen zwischen 1.000 und 2.999 Beschäftigten hielten 57,4 % der Befragten ihr Unternehmen für betroffen und bei Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten 68,1 %. Das spricht aus meiner Sicht dafür, dass in vielen Unternehmen Betriebs- und Personalräte nicht in die Umsetzung des LkSG eingebunden sind.
Rund 43% der Befragten aus allen Unternehmen gaben an, dass es in ihrem Unternehmen in den vergangenen Jahren zu Maßnahmen bezüglich der Lieferketten gekommen sei, um menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Standards gerecht zu werden. Die am häufigsten genannte Maßnahme war eine Analyse der Zulieferkette, gefolgt von Zertifizierung von Zulieferung und der Einführung eines Risikomanagements gemäß LkSG.
Rund 40% der Befragten gaben jedoch an, dass diese Maßnahmen keine Reaktion auf das LkSG gewesen seien.
Rund Zweidrittel der befragten Betriebs- und Personalräte gaben an, sie seien über das Thema Arbeitsbedingungen und Menschenrechte bei Zulieferern nicht ausreichend informiert worden. Die Informiertheit steigt mit der Unternehmensgröße an.
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