Wie „Euractive“ berichtet, fand am 07.09.2023 die Dritte Runde der Verhandlungen über die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Lieferketten statt.
Es gibt derzeit drei Vorschläge für die Ausgestaltung dieser Richtlinie. Die EU-Kommission hatte ihren Entwurf (auf Grundlage eines Vorschlages des EU-Parlaments) im Februar 2022 vorgestellt. Der Ministerrat nahm dazu im November 2022 Stellung und veröffentlichte seinen eigenen Vorschlag. Über diese beiden Entwürfe beriet wiederum das EU-Parlament und verabschiedete Anfang Juni 2023 seinen eigenen Entwurf.
Über diese Entwürfe wird jetzt im sogenannten Trilog-Verfahren beraten. Dabei handelt es sich um Verhandlungen zwischen dem Ministerrat, der EU-Kommission und dem EU-Parlament mit dem Ziel, einen gemeinsamen Richtlinientext zu entwerfen, der dann zügig im formellen Verfahren verabschiedet werden kann.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Vorschlägen und zu den möglichen Folgen für Unternehmen habe ich in einem Webinar gegeben. Sie können sich die Aufzeichnung hier kostenlos ansehen.
Bislang ging es in den Trilog-Verhandlungen um eher technische Aspekte. Die eigentlich wichtigen Punkte wie der Anwendungsbereich der Richtlinie oder die Reichweite der Pflichten in der Lieferkette werden noch nicht diskutiert. Dies wird voraussichtlich ab November der Fall sein.
Ein Punkt ist dabei die Frage, ob die Pflichten in der Lieferkette auch für Finanzunternehmen gelten sollen. Frankreich und einige andere Mitgliedsstaaten lehnen das ab.
Mehrere Mitgliedsstaaten haben Bedenken wegen des hohen Verwaltungsaufwandes angemeldet, den nach ihrer Meinung Unternehmen durch die Umsetzung der Richtlinie haben werden.
Die Bundesregierung gibt an, sich noch keine klare Meinung gebildet zu haben.
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