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Stand der Umsetzung des französischen Sorgfaltspflichtengesetzes

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Wie ist der Stand der Umsetzung des französischen Sorgfaltspflichtengesetzes? Das lässt sich dem „Radar du devoir de vigilance“ entnehmen. Er ist im Oktober aktualisiert worden.

In Frankreich gilt sei 2017 das Sorgfaltspflichtengesetz (loi n° 2017-399 du 27 mars 2017 relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d'ordre). Es verpflichtet Unternehmen einer bestimmten Größe, einen Sorgfaltsplan (plan de vigilance) zu veröffentlichen. In diesem müssen sie u.a. darlegen welche Risiken für Menschenrechte und Umweltstandards sie in ihrem eigenen Geschäftsbereich und innerhalb etablierter Geschäftsbeziehungen identifiziert haben, wie das geschehen ist, welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Risiken abzumildern und wie sie ein Beschwerdeverfahren eingerichtet haben.

Verschiedene Nichtregierungsorganisationen arbeiten zusammen, um die Öffentlichkeit im „Radar du devoir de vigiliance“ über die Umsetzung des Gesetzes zu informieren. Der „Radar“ wurde im Oktober aktualisiert.

Die NGOs weisen darauf hin, dass es schwer sei, zuverlässige Informationen darüber zu bekommen, auf welche Unternehmen das Gesetz anwendbar ist. Es gibt keine offizielle Liste erfasster Unternehmen. Aufgrund eigener Recherchen sind die NGOs der Meinung, dass mindestens 279 Unternehmen vom Gesetz erfasst sind.

57 Unternehmen, die nach Auffassung der Organisationen dem Gesetz unterfallen, haben keinen Sorgfaltsplan vorgelegt. Dazu gehören Euro Disney, die Restaurantkette Buffalo Grill, der Fleischverarbeiter Bigard, der Hersteller von Tiefkühlprodukten Picard und Primark Frankreich.

Das Gesetz ermöglicht es unter anderem bestimmten Organisationen, Klage gegen Unternehmen zu erheben, wenn diese keine oder unzureichende Sorgfaltspläne aufstellen. Vor Erhebung der Klage müssen sie die Unternehmen zur Nachbesserung auffordern. Das ist bisher in zehn Fällen geschehen. Zu den betroffenen Unternehmen gehören McDonald’s, Carrefour und BNB Paribas.

Klagen sind in 13 Fällen anhängig. Sie richten sich in vier Fällen gegen das Energieunternehmen Total (wegen des Beitrags zum Klimawandel, wegen Landraubs und Gefährdung der Biodiversität in Uganda, wegen Folter im Yemen und wegen Vertreibungen und Menschenrechtsverletzungen in Uganda).

Weitere Verfahren betreffen Yves Rocher wegen Verletzungen der Gewerkschaftsfreiheit und Diskriminierung von Frauen in der Türkei und EDF wegen der Verletzung der Rechte indigener Völker beim Bau eines Windparks in Mexiko.


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