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Rechenschaftsbericht des BAFA für 2023 veröffentlicht

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Das BAFA hat seinen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit  im Zusammenhang mit dem LkSG im Jahr 2023 vorgelegt.

Das BAFA ist für die Kontrolle und Durchsetzung des LkSG zuständig. Nach dem LkSG muss es einmal jährlich über die Kontroll- und Durchsetzungstätigkeit im vorausgegangenen Kalenderjahr berichten. Der Bericht soll auf festgestellte Verstöße und Abhilfemaßnahmen hinweisen und diese erläutern. Außerdem soll er eine Auswertung der eingereichten Unternehmensberichte erhalten, ohne die jeweils betroffenen Unternehmen zu benennen.

Einige Punkte:

Die Aufgaben des BAFA im Zusammenhang mit dem LkSG sind in der Außenstelle Borna konzentriert. Dort wurden acht Referate etabliert. Das sind sechs Prüfreferate, denen branchenorientierte Zuständigkeiten zugeordnet sind. Darüber hinaus gibt es ein Grundsatzreferat und ein Referat für Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Das Grundsatzreferat ist für die FAQ und die Erstellungen von Handreichungen zuständig. Es bearbeitet Anfragen und ist für Veranstaltungen zuständig.

Das Referat Ordnungswidrigkeitenverfahren betreibt Ordnugnswidrigkeitenverfahren, treibt Zwangsgelder ein und nimmt den Austausch mit dem Bundeskartellamt wahr.

Im Berichtsjahr 2023 wurden 53 Berichte beim BAFA eingereicht. Bei 30 Berichten wurde die verkürzte Berichtsform gewählt. Diese können Unternehmen benutzen, die kein Risiko festgestellt haben. Die Begründung für die Wahl dieser Berichtsform war jedoch in den meisten Fällen unzureichend oder gar nicht vorhanden.

Beim BAFA sind im Jahr 2023 30 Beschwerden eingegangen. Einige davon betreffen mehrere Unternehmen, so dass sich 40 Vorgänge aus den Beschwerden ergeben haben. 20 davon betrafen Unternehmen, für die das LkSG nicht gilt oder betrafen Sachverhalte, die nicht unter das LkSG fallen. Im Jahr 2023 wurde ein Beschwerdevorgang abgeschlossen. Das Unternehmen nahm unverzüglich geeignete Präventionsmaßnahmen vor.

Bei der Prüfung von Amts wegen hat das BAFA sich auf Branchen konzentriert, die nach dem BMAS-Forschunsbericht „Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten“ als risikobehaftet anzusehen sind. Das waren zunächst die Branchen Elektronik, Kommunikation und Digitales, Tourismus und Freizeit, Logistik sowie Chemie/Pharmazie und Energie.

Im Jahr 2023 wurden 492 Prüfungen durchgeführt. Davon waren 86 anlassbezogen. 180 Prüfungen wurden im Jahre 2023 abgeschlossen.

Hier ist der Bericht


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