Was wir für Sie tun können
Das LkSG bereitet Ihnen Kopfzerbrechen? Sie fragen sich, wie Sie den Anforderungen an Ihr Unternehmen im Bezug auf die Achtung der Menschenrechte gerechte werden können?
Wir helfen Ihnen, das LkSG rechtssicher umzusetzen, damit Sie ruhig schlafen und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Leistungen? Sie haben Fragen oder wollen ein maßgeschneidertes Angebot? Sprechen Sie uns an!
Schulung von Menschenrechtsbeauftragten
Das LkSG schreibt vor, dass Unternehmen festlegen, wer für die Umsetzung des Gesetzes zuständig ist. Dies kann nach dem Gesetz vor allem durch die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten geschehen.
Mit der Ernennung ist es aber nicht getan. Der Menschenrechtsbeauftragte spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes. Er kann seine Aufgaben nur erfüllen, wenn er (oder sie) auch über die entsprechenden Kenntnisse verfügt. Diese Expertise ist in Unternehmen häufig Mangelware, denn Menschenrechte spielen in der juristischen Ausbildung praktisch keine Rolle. Wie schulen Menschenrechtsbeauftragte, um sie für ihre Aufgaben fit zu machen.
Workshops zur Umsetzung des LkSG
Aller Anfang ist schwer. Das gilt besonders, wenn eine Materie Neuland ist – und das ist beim LkSG für die meisten Unternehmen der Fall. Sie sind plötzlich mit einer Fülle von Anforderungen konfrontiert und wissen erst einmal gar nicht, wo sie anfangen sollen. Dann ist es häufig sinnvoll, einen internen Workshop zu veranstalten Dabei entwickeln Mitarbeiter des Unternehmens, die für die Umsetzung des LkSG zuständig sind, einen Plan. Sie arbeiten unter Anleitung heraus, was das Unternehmen tun muss und wie das geht. Wir bieten die Durchführung maßgeschneiderter Workshops an, damit Sie das LkSG in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Menschenrechtliche Risikoanalyse
Nur wer ein Risiko kennt, kann wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen. Deshalb ist ein Kernstück des LkSG die menschenrechtliche Risikoanalyse. Unternehmen müssen einschätzen, welche Risiken für Menschenrechte und Umwelt mit ihrer Tätigkeit verbunden sind. Aber wie erstellt man eine menschenrechtliche Risikoanalyse? Wir helfen Ihnen, eine rechtssichere Risikoanalyse zu erstellen, so dass ihre Menschenrechtsstrategie ein solides Fundament hat.
Beschwerdemechanismen
Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen einrichten. Diese Beschwerdemechanismen müssen in der ganzen Lieferkette des Unternehmens zugänglich sein. Das heißt, dass Personen, die irgendwo in der Lieferkette von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, die Möglichkeit haben müssen, das Unternehmen darauf hinzuweisen. Verstößt ein Unternehmen gegen die Pflicht, einen solchen Beschwerdemechanismus einzurichten, kann das erhebliche Bußgelder zur Folge haben. Wir beraten sie zur Einrichtung eines Beschwerdemechanismus.
Stakeholder-Dialoge
Ein wichtiges Element menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ist es, dass Unternehmen in Dialog mit Menschen treten, die durch ihre geschäftlichen Aktivitäten betroffen sind (Stakeholder“). Das kann beispielsweise geschehen durch den Austausch mit Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen. Wir unterstützen Sie im Dialog mit Betroffenen und Interessengruppen und beraten Sie zur Organisation von Projekten, die ihre menschenrechtliche Bilanz verbessern.