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Kalifornien verschärft Kampf gegen „Lohndiebstahl“

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Das LkSG verpflichtet Unternehmen auch auf die Zahlung eines angemessenen Lohns. Der angemessene Lohn ist dabei mindestens der örtliche gesetzliche Mindestlohn. Dass das Verbot der Vorenthaltung des gesetzlichen Lohnes auch in westlichen Demokratien ein Problem sein kann, zeigt das Beispiel der USA. Eine Studie des Economic Policy Institute führte 2017 zu dem Ergebnis, dass in den zehn bevölkerungsreichsten Staaten der USA jährlich Löhne in Höhe von insgesamt 8 Milliarden Euro widerrechtlich nicht ausgezahlt werden.

Wesentliche Erscheinungsformen sind unbezahlte Überstunden, unbezahlte Arbeit vor dem offiziellen Arbeitsbeginn oder in Pausen und die Zahlung von Löhnen unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Besonders betroffen sind Personen, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Außerdem gehören Personen ohne die erforderlichen Dokumente oder mit geringen Sprachkenntnissen zu den Gruppen, häufig Opfer von „wage theft“ werden.

 Obwohl „wage theft“ in Kalifornien ein Straftatbestand ist, erfolgte die Durchsetzung lange nur zivilrechtlich und durch Beschwerden beim „Labor Inspectorate“. Es zeigte sich allerdings, dass betroffene Arbeiter sehr zögerlich damit waren, über Fälle zu berichten.

Der County District Attorney von Los Angeles, George Gascón, hat deshalb jetzt eine Spezialeinheit der Staatsanwaltschaft gegründet, sich Fälle von Wage Theft ermitteln soll.

Bereits 2021 hatte die Staatsanwaltschaft von Los Angeles mit dem „Labor Commissioner“ vereinbart, im Bereich der Verfolgung von „wage theft“ stärker zu kooperieren.


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