“Es gibt kein Menschenrecht auf Bananen zum Kilopreis von 99 Cent”. Mit dieser Aussage zitiert die „Lebensmittel Praxis“ Dieter Overath. Dieter Overath war von 1992 bis 2022 Vorstandsvorsitzender von Fairtrade Deutschland e.V. Fairtrade setzt sich für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für die Kleinbauernfamilien und Arbeiter und Arbeiterinnen auf Plantagen ein.
Der zitierte Satz fiel auf einer Diskussion im Rahmen der Lebensmittelmesse Anuga, bei der es um das LkSG ging. Bei der Diskussion kritisierten Unternehmen der Lebensmittelbranche – wie so oft – den bürokratischen Aufwand und die finanziellen Belastungen durch das LkSG.
Die Aussage Overaths scheint mir einen wichtigen Punkt anzusprechen. Viele Probleme, die es in den Lieferketten gibt, beruhen letztlich zu großen Teilen auf Preisdruck und dem Wunsch, alles möglichst billig möglichst schnell zu bekommen. Das gilt nicht nur für die Lebensmittelbranche, sondern auch für den Textilbereich und viele andere Bereiche.
Eine wesentliche Ursache für Kinderarbeit ist Armut. Arme Familien sind darauf angewiesen, ihre Kinder zur Arbeit zu schicken, um das Einkommen der Familie aufzubessern. Gleichzeitig sind die Lohnkosten für Kinderarbeit geringer. Produzenten, die darauf zurückgreifen, können ihre Produkte also billiger anbieten.
Gleichzeitig kann die Konkurrenz durch billige Kinderarbeit dazu führen, dass das allgemeine Lohnniveau in einem bestimmten Sektor in einer Region sinkt.
Der Versuch, Produkte immer noch ein Stückchen billiger zu beschaffen, kann also zur Verletzung von Menschenrechten beitragen.
Darüber hinaus können bestimmte Vertragsgestaltungen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen befördern. Viele Unternehmen erwarten von ihren Lieferanten, dass sie sehr kurzfristig auf Schwankungen in der Nachfrage reagieren. Die Zulieferer vergeben dann häufig Unteraufträge und weichen auf den informellen Sektor aus. Dort ist die Einhaltung menschenrechtlicher Standards schwerer zu kontrollieren und Verletzungen kommen häufiger vor. Das gilt beispielsweise für Kinderarbeit.
Unternehmen können also durch ihre Einkaufspraxis und ihre Vertragsgestaltung zur menschenrechtlichen Problemen in der Lieferkette beitragen. Aber Unternehmen folgen dieser Praxis ja nicht aus Gutdünken; sie reagieren auf die Nachfrage der Konsumenten. Es ist leicht, zu äußern, man wolle Produkte kaufen, deren Herstellung menschenrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Letztlich ist die Frage, ob man bereit ist, dafür den entsprechenden Preis zu zahlen.
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