September 15

0 comments

Das BAFA die „neue Superbehörde“?

von Holger Hembach

September 15, 2023


Ist das BAFA Deutschlands „neue Superbehörde“, die „die Industrie überwachen“soll? Das Manager Magazin schreibt es jedenfalls so (leider Paywall). In dem Artikel von Martin Noe gibt es aus meiner Sicht einige interessante Informationen und einige Wertungen, über die man streiten kann.

Zur ersten Kategorie, den interessanten Fakten:

Das BAFA hat 101 Planstellen im Bereich der Umsetzung des LkSG. Der Präsident des BAFA hätte aber gerne noch mehr.

Bislang sind 14 Beschwerden nach dem LkSG beim BAFA eingegangen.

Davon hält die Behörde sechs für substantiiert und geht ihnen nach.
Es gibt zwei Beschwerden betreffend das Volkswagen-Werk in Urumchi in der Xinjiang-Region. Torsten Safarik hatte deshalb ein Treffen mit Kerstin Waltenberg, der Menschenrechtsbeauftragten von VW. Diese soll dem Bericht zufolge die Auffassung vertreten haben, dass VW nach dem LkSG für das Werk nicht verantwortlich sei. Es sei ein Joint Venture, in dem der chinesische Partner Saic das Sagen habe; auch werde in dem Werk nicht zugeliefert, sondern nur montiert.

Bei der Prüfung von Unternehmen orientiert sich das BAFA auch an Vergleichen mit anderen Unternehmen. Wenn ein Unternehmen deutlich weniger Aufwand für die Umsetzung des LkSG betreibt als ein vergleichbares Unternehmen, sieht das BAFA darin einen Anlass für eine genauere Prüfung
Eine Umfrage der DIHK unter 2.400 Unternehmen aller Größenklassen hat ergeben, dass sich 23% der befragten Unternehmen wegen des LkSG aus bestimmten Regionen zurückziehen will

81 % der befragten Unternehmen führen eine Risikoanalyse durch
„Experten kalkulieren konservativ mit mindestens einer Milliarde Euro neuer Fixkosten, rund das Vierfache des ursprünglich von Berlin veranschlagten Betrags.“ (wörtlich zitiert, hier leider keine Angaben zur Quelle, Berechnungsmethode o.ä.)

Kommentieren Sie

Your email address will not be published. Required fields are marked

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Das LkSG in Ihrem Unternehmen umsetzen - lassen Sie sich beraten