Beim „Tribunal judiciaire“ in Paris ist eine besondere Kammer für Fälle betreffend das französische Sorgfaltspflichtengesetz, das „Loi relative au devoir de vigilance“ gegründet worden.
Das französische Sorgfaltspflichtengesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen zu Maßnahmen, um Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards in ihrem eigenen Geschäftsbereich und ihren Lieferketten zu verhindern. Es orientiert sich dabei an den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Das Gesetz gilt für Unternehmen einer bestimmten Rechtsform, die in Frankreich mehr als 5.000 Beschäftigte oder weltweit mehr als 10.000 Beschäftigte haben.
Das „Tribunal judiciaire“ wurde im Rahmen einer Justizreform im Jahr 2020 geschaffen. Im Dezember 2022 trat ein Gesetz in Kraft, nach dem das „Tribunal judiciaire“ in Paris ausschließlich für Klagen aufgrund des Loi de Vigilance zuständig ist.
Am 17. September gab das Tribunal judiciaire bekannt, dass aufgrund der Besonderheiten des Gesetzes eine neue, gesonderte Kammer gegründet worden sei, die für alle Rechtsstreitigkeiten nach dem Loi de Vigilance zuständig sein soll. Die Regelung gilt mit Wirkung vom 02.09.2024.
Zuvor war bereits eine besondere Kammer beim Berufungsgericht, der Cour d`Appel eingerichtet worden, bei der Rechtsstreitigkeiten nach dem Loi de Vigilance konzentriert werden. Die Gründung dieser Kammer war im Januar 2024 beschlossen worden; die Kammer hielt im März 2024 ihre erste Sitzung. Sie hat inzwischen bereits einige Entscheidungen bezüglich des Loi de vigilance getroffen.
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