Über die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen wird viel gesprochen. Doch gibt es Fortschritte? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Bericht der World Benchmarking Alliance (WBA). Die WBA ist ein Zusammenschluss mehrerer NGOs. Sie veröffentlicht jedes Jahr den Bericht „Corporate Human Rights Benchmark“. In diesem werden die weltweit einflussreichsten Unternehmen im Hinblick auf ihre Umsetzung der UN-Leitprinzipien bewertet.
Jetzt hat die Organisation Trends und Einblicke ausgewertet, die sich aus ihrer Sicht aus den Berichten für die Jahre 2018 – 2023 ergeben. Diese Trends beziehen sich auf 244 Unternehmen, die Sektoren tätig sind, in denen menschenrechtliche Risiken als besonders hoch gelten: Nahrung und landwirtschaftliche Produkte, Kleidung, Bergbau, Automotive, Internet und Telekommunikation-Herstellung.
Die WBA bewertet Unternehmen dabei in Bereichen wie Bekenntnisse zu Menschenrechten, Verantwortung auf Vorstandsebene, menschenrechtlicher Sorgfaltsprozess und Beschwerdemechanismus. Diese sind jeweils in Unterkategorien unterteilt.
Einige Punkte:
64% der Unternehmen zeigen Fortschritte. Allerdings ist der Fortschritt in vielen Fällen geringfügig. 33% der Unternehmen haben sich nur um bis zu 10% bezüglich der Faktoren verbessert, die die WBA misst. Unter den untersuchten Sektoren waren die stärksten Verbesserungen im Bereich Lebensmittel und Agrar sowie im Bereich Internet und Telekommunikation-Herstellung zu verzeichnen.
Investoren bzw. Anteilseigner scheinen einen besonderen Einfluss auf den Fortschritt zu haben. Unternehmen, die über die „Investor Alliance for Human Rights“ zur Einhaltung der UGP gedrängt wurden, verbesserten sich 15% schneller als Unternehmen, bei denen das nicht der Fall war.
Die größten Fortschritte waren auf „unternehmenspolitischer“ Ebene zu verzeichnen, also bei Bekenntnissen zu Menschenrechten oder der Verabschiedung von Richtlinien.
Allerdings hinkt die Umsetzung der Bekenntnisse hinterher. Die Zahl der Unternehmen, die einen menschenrechtlichen Sorgfaltsprozess durchführt, erhöhte sich nur um 4 Prozentpunkte auf 25%; die Zahl der Unternehmen, die einen Beschwerdemechanismus hat, nur um 5 Prozentpunkte auf 28%.
In Staaten, in denen menschenrechtliche Pflichten gesetzlich vorgeschrieben sind schneiden Unternehmen durchgängig besser ab als in Staaten, in denen es keine solche Pflicht gibt. Das gilt vor allem in Bereich der Prävention und Milderung von Risiken in der Lieferkette.
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