Am 05.12.2023 hat Volkswagen erste Ergebnisse eines Audits seines Werkes in Xinjiang
Wie Sie das LkSG in Ihrem Unternehmen umsetzen
Ich helfe Ihnen, die Vorgaben des LkSG zu erfüllen, Ihre Reputation zu schützen und obendrein ein attraktiver Arbeitgeber zu werden.
"Shareholder value" ist nicht mehr alles. Heute wird von Unternehmen erwartet, dass sie sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen und sich der Folgen ihre Handelns für Menschen und Umwelt bewusst sind. Fehltritte können hier erhebliche Folgen für die Reputation des Unternehmens haben.
Im Juni 2021 verabschiedete der Gesetzgeber das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" (LkSG). Es erlegt Unternehmen umfangreiche Pflichten Pflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auf. Für Verstöße gegen diese Pflichten sieht der Gesetzgeber erhebliche Bußgelder vor.
Kompetente Beratung hilft Unternehmen, juristische Risiken zu vermeiden und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Ihr Berater
RA Holger Hembach
Rechtsanwalt Holger Hembach berät zum Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte. Darüber hinaus vertritt er Mandanten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). RA Hembach ist Autor eines Buchs zum LkSG sowie mehrerer anderer Veröffentlichungen. Darüber hinaus referiert er regelmäßig national und international zu menschenrechtlichen Themen. Mehr...
Leistungen
Was wir für Sie tun können
Schulungen zum LkSG
Das LkSG und menschenrechtliche Sorg-faltspflichten sind für viele Unternehmen Neuland. Ein interner Workshop und Schulungen für Mitarbeiter, die in die Umsetzung eingebunden sind, weisen den Weg zur richtigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und geben Orientierung zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.
Zu unserem Angebot gehört dabei auch die Schulung von Menschenrechtsbeauftragten.
Beratung zum Risikomanagement
Das Kernstück des LkSG ist das Risikomanagement. Unternehmen müssen die menschenrechtlichen Risiken ihrer Tätigkeit analysieren und Maßnahmen planen, damit sich diese Risiken nicht realisieren.
Doch wie führt man eine Risikoanalyse durch? Was sind angemessene Präventionsmaßnahmen? Wie formuliert man einen Code of Conduct?
RA Holger Hembach berät zum Risikomanagement nach dem LkSG und übernimmt die rechtssichere Formulierung der notwendigen Dokumente.
Beratung zum Beschwerdeverfahren
Das LkSG verpflichtet erfasste Unter-nehmen, einen Beschwerdemechanismus entlang ihrer gesamten Lieferkette anzubieten. Das richtige Konzept für den Mechanismus auszuwählen ist nicht einfach. Rechtsanwalt Holger Hembach berät zu den rechtlichen Anforderungen an einen Beschwerdemechanismus nach dem LkSG und gibt konkrete Hilfe zur Umsetzung.
Stakeholder-Dialoge
Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ist nicht auf Verträge und Codes of Conduct beschränkt. Oft ist es erforderlich, direkt in den Dialog mit betroffenen Personen zu treten. Dabei spielt der Austausch mit örtlichen NGOs oder Gewerkschaften eine wichtige Rolle.
RA Holger Hembach hat aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit für internationale Organisationen in Ländern wie Nordmazedonien, Moldau, Afghanistan und Tansania umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit NGOs und der Konzeption von Projekten.
Online-Kurs Menschenrechts-
beauftragter
Nach dem LkSG sollten Unternehmen einen Menschenrechtsbeauftragten ernennen und diesen schulen. Unsere Online-Ausbildung gibt Ihnen die Möglichkeit, das nötige Wissen flexibel nach Ihrem eigenen Zeitplan zu erwerben.
Bücher
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Kontakt
Alte Wipperfürther Straße 135 b, 51467 Bergisch Gladbach
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