Was das LkSG für Ihr Unternehmen bedeutet

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zu verschiedenen Maßnahmen, um die Menschenrechte und die Umwelt zu schützen. Diese Pflichten beziehen sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich als auch auf die Lieferkette der Unternehmen.


Das LkSG ist direkt anwendbar auf Unternehmen, die mindestens 1.000 Beschäftigte haben. Es hat jedoch auch weitgehende Konsequenzen für kleinere Unternehmen. Denn das LkSG verpflichtet Unternehmen, auch bei ihren Zulieferern sicherzustellen, dass menschenrechtliche Standards gewahr sind. Sie geben deshalb ihre Pflichten an ihre Zulieferer weiter. Häufig verlangen sie die Unterschrift von Verhaltenskodizes, die Durchführung von Schulungen oder Nachweise von Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte. 


Auch kleinere Unternehmen kommen daher nicht umhin, sich mit dem LkSG auseinanderzusetzen.


Kennen Sie diese Probleme?

  • Ihre Kunden verlangen, dass Sie umfangreiche Codes of Conduct unterschreiben. Sie sollen zusichern, dass Sie die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten und die Menschenrechte beachten. Dazu sollen Sie häufig beschreiben, wie genau Sie das tun und sich mit umfangreichen Kontrollmaßnahmen einverstanden erklären. Sie fragen sich, ob Sie verpflichtet sind, diese Codes of Conduct zu unterschreiben und wie Sie damit umgehen sollen.
  • Sie wissen nicht, wie Sie die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten ausgestalten sollen
  • Sie fragen sich, ob Ihre Risikoanalyse wirklich den gesetzlichen Anforderungen entspricht
  • Sie sind unsicher, wie Sie Ihr Beschwerdeverfahren ausgestalten sollen
  • Sie möchten Schulungen für Ihre Mitarbeiter durchführen, aber sie wissen nicht, zu welchen Inhalten Sie schulen sollen

                                            Lassen Sie sich beraten:

Rechtsanwalt Holger Hembach

Zu diesen und anderen Fragen rund um das LkSG, die CSDDD und anderen Gesetzen im Bereich ESG berät Sie Rechtsanwalt Holger Hembach.


Holger Hembach ist Autor eines Buches zum LkSG und zahlreicher anderer Veröffentlichungen. Er führt regelmäßig Schulungen zum LkSG und durch und referiert national und international zu menschenrechtlichen Themen.


Zuvor war er mehr als zehn Jahre für verschiedene internationale Organisationen tätig. Dabei lebte und arbeitete er in Timor Leste, Nordmazedonien, Afghanistan, Moldau, Tansania und Serbien.


Holger Hembach - RA für das LkSG

Ich freue mich immer über Verbindungen auf Linkedin:

Ressourcen

Youtube-Kanal zu LKSG und CSDDD

Youtube-Kanal zu Wirtschaft und Menschenrechten

Auf meinem Youtube-Kanal veröffentliche ich regelmäßig Informationen zum LkSG, zur CSDDD und anderen Themen aus dem Bereich der Menschenrechte

Skool-Community zu LkSG und CSDDD

Gruppe zu LkSG, CSDDD & Co

Ich moderiere eine Gruppe zum LkSG, CSDDD und verwandten Gesetzen auf "Skool". Skool ist eine Internet-Plattform, um Communities zu betreiben.
Die Gruppe dient dem Austausch zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsvorschriften im Unternehmen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Kurs "Menschenrechtsbeauftragter" (LkSG)

Online-Kurs "Menschenrechtsbeauftragter"

Dieser Online-Kurs vermittelt Kenntnisse, die man als Menschenrechtsbeauftragter eines Unternehmens benötigt. Er beruht auf einem dreitägigen Seminar, das ich als Präsenzveranstaltung sowie als Webinar bereits vielfach durchgeführt habe.  

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