Was das LkSG für Ihr Unternehmen bedeutet
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zu verschiedenen Maßnahmen, um die Menschenrechte und die Umwelt zu schützen. Diese Pflichten beziehen sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich als auch auf die Lieferkette der Unternehmen.
Das LkSG ist direkt anwendbar auf Unternehmen, die mindestens 1.000 Beschäftigte haben. Es hat jedoch auch weitgehende Konsequenzen für kleinere Unternehmen. Denn das LkSG verpflichtet Unternehmen, auch bei ihren Zulieferern sicherzustellen, dass menschenrechtliche Standards gewahr sind. Sie geben deshalb ihre Pflichten an ihre Zulieferer weiter. Häufig verlangen sie die Unterschrift von Verhaltenskodizes, die Durchführung von Schulungen oder Nachweise von Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte.
Auch kleinere Unternehmen kommen daher nicht umhin, sich mit dem LkSG auseinanderzusetzen.
Kennen Sie diese Probleme?
Lassen Sie sich beraten:
Rechtsanwalt Holger Hembach
Zu diesen und anderen Fragen rund um das LkSG, die CSDDD und anderen Gesetzen im Bereich ESG berät Sie Rechtsanwalt Holger Hembach.
Holger Hembach ist Autor eines Buches zum LkSG und zahlreicher anderer Veröffentlichungen. Er führt regelmäßig Schulungen zum LkSG und durch und referiert national und international zu menschenrechtlichen Themen.
Zuvor war er mehr als zehn Jahre für verschiedene internationale Organisationen tätig. Dabei lebte und arbeitete er in Timor Leste, Nordmazedonien, Afghanistan, Moldau, Tansania und Serbien.
Ressourcen
Youtube-Kanal zu Wirtschaft und Menschenrechten
Auf meinem Youtube-Kanal veröffentliche ich regelmäßig Informationen zum LkSG, zur CSDDD und anderen Themen aus dem Bereich der Menschenrechte
Gruppe zu LkSG, CSDDD & Co
Ich moderiere eine Gruppe zum LkSG, CSDDD und verwandten Gesetzen auf "Skool". Skool ist eine Internet-Plattform, um Communities zu betreiben.
Die Gruppe dient dem Austausch zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsvorschriften im Unternehmen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Online-Kurs "Menschenrechtsbeauftragter"
Dieser Online-Kurs vermittelt Kenntnisse, die man als Menschenrechtsbeauftragter eines Unternehmens benötigt. Er beruht auf einem dreitägigen Seminar, das ich als Präsenzveranstaltung sowie als Webinar bereits vielfach durchgeführt habe.
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