BUSSGELDER VERMEIDEN – REPUTATION SCHÜTZEN
„Shareholder value“ ist nicht mehr alles. Heute wird von Unternehmen erwartet, dass sie sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen und sich der Folgen ihre Handelns für Menschen und Umwelt bewusst sind. Fehltritte können hier erhebliche Folgen für die Reputation des Unternehmens haben.
Im Juni 2021 verabschiedete der Gesetzgeber das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ LkSG. Es erlegt Unternehmen umfangreiche Pflichten Pflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auf. Für Verstöße gegen diese Pflichten sieht der Gesetzgeber erhebliche Bußgelder vor; in bestimmten Fällen können diese bis zu 4% des Jahresumsatzes betragen.
Kompetente Beratung hilft Unternehmen, das Gesetz rechtssicher umzusetzen und so Bußgelder zu vermeiden, ihre Reputation zu schützen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Rechtsanwalt Holger Hembach verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich der Menschenrechte und der internationalen Zusammenarbeit. Als Autor eines Buches zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und zahlreicher weiterer Veröffentlichungen zu menschenrechtlichen Themen weiß er, worauf es bei der Umsetzung des LkSG ankommt.
Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung des LkSG suchen, können Sie hier einen Termin für eine kostenlose Erstberatung buchen.
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Holger Hembach ist spezialisiert auf internationale Menschenrechte. Er berät zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte, insbesondere zum Lieferkettengesetz (LkSG). Darüber hinaus vertritt er Mandanten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (besuchen Sie dazu bitte unsere gesonderte Webseite )
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Das LkSG
Das LkSG erlegt bestimmten Unternehmen umfangreiche Pflichten zum Schutz der Menschenrechte und einiger Umweltstandards auf.
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